1. Was ist ein Diät-Nektar?
Ein Diät-Nektar ist ein kalorienarmes Getränk, das wie alle anderen Säfte ein Qualitätsprodukt darstellt. Der einzige Unterschied ist der enthaltene Süßstoff, der den Zucker ersetzt.
2. Was ist der Unterschied zwischen Orangensaft und Apfelsinensaft?
Der Begriff Apfelsine stammt aus dem Niederländischen und bedeutet wörtlich Apfel, der aus China kommt. Aus der Nährwertkennzeichnungsverordnung geht kein Unterschied zwischen Orange und Apfelsine hervor. Dennoch hat es sich innerhalb der Fruchtsaftindustrie eingebürgert, Orangensaft mit Fruchtfleisch als Apfelsinensaft zu deklarieren. Der normale Orangensaft ist somit ohne Fruchtfleisch.
3. Wie funktioniert das Konzentrieren von Säften?
Das Konzentrieren von Säften ist ein physikalisches Verfahren zur schonenden Entfernung von Wasser aus flüssigen Lebensmitteln. Die Wasserabtrennung geschieht durch Verdampfen unter Vakuum in mehreren Temperaturstufen. Die dabei anfallenden flüchtigen Aromastoffe werden bei der Rückverdünnung wieder zugesetzt.
4. Warum konzentriert man Saft?
Die Konzentrierung ermöglicht einen ökologisch sinnvollen und sicheren Transport auch über größere Entfernungen hinweg. Zudem ist eine qualitätserhaltende Lagerung gewährleistet und eine Saison-unabhängige Saftproduktion möglich.
5. Was steht auf dem Etikett (Kennzeichnungspflicht)?
Auf den Etiketten gilt der Grundsatz: Was drin ist, muss auch drauf stehen. Säfte und Nektare werden deshalb zum Schutz und zur Information des Verbrauchers entsprechend der Rechtsvorschriften klar und eindeutig gekennzeichnet. Besonders wichtig ist dabei die Verkehrsbezeichnung, z.B. „Apfelsaft“ oder „Orangennektar“. Diese Pflichtbezeichnung beschreibt das in der Verpackung enthaltene Produkt. Die Verwendung von Konzentrat und Fruchtmark wird zusammen mit dieser Verkehrsbezeichnung angegeben. Bei Fruchtnektar, Gemüsenektar und Fruchtsaftgetränken muss der Mindestfruchtgehalt in Prozent angegeben werden.
Das Zutatenverzeichnis gibt Auskunft über verwendete Fruchtarten und die weitere Zusammensetzung des Getränkes.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum sagt aus, bis wann auf jeden Fall die geschmacklichen Qualitätsmerkmale und Inhaltsstoffe erhalten bleiben.
Die Füllmenge in Liter hilft beim Preisvergleich zwischen unterschiedlichen Verpackungsgrößen. Brenn- und Nährwertangaben nach RDA = Recommended Daily Allowances geben Auskunft über den empfohlenen Tagesbedarf.
Außerdem werden Angaben zum Hersteller gefordert.
6. Was ist unter dem Mindesthaltbarkeitsdatum zu verstehen?
Das MHD definiert den Zeitraum von der Abfüllung bis zum Tag, an dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine Eigenschaften, wie Farbe, Geruch, Geschmack, Konsistenz, etc. behält.
Das MHD ist nicht mit dem Zeitpunkt, ab dem ein Lebensmittel nicht mehr verzehrfähig ist, zu verwechseln. Denn Ware mit überfälligem MHD kann genießbar sein, darf jedoch nicht ohne entsprechenden Hinweis verkauft werden.
Das MHD muss grundsätzlich auf jeder Flasche offen und unverwischt lesbar sein.
7. Wie werden Säfte haltbar gemacht?
Durch ein schonendes Verfahren, benannt nach dem Wissenschaftler Louis Pasteur: pasteurisieren. Durch schonendes Erhitzen der Fruchtsäfte auf 82 bzw. 90° C werden Keime und Mikroorganismen abgetötet, die für den Gärungsprozess verantwortlich sind. Darüber hinaus werden mit der Pasteurisation die in der Frucht enthaltenen Enzyme (Eiweißkörper, die bestimmte unerwünschte biochemische Prozesse beschleunigen) inaktiviert.
8. Welche Fruchtarten unterscheidet man?
– Zitrusfrüchte: z.B. Orangen, Zitronen, Grapefruit…
– Südfrüchte: z.B. Bananen, Ananas, Maracuja, Mango…
– Steinobst: z.B. Kirschen, Aprikosen, Pfirsiche…
– Kernobst: z.B. Äpfel, Birnen…
– Beerenfrüchte: z.B. Johannisbeeren, Weintrauben..
1. Direktsaft
Direktsaft wird wie der Fruchtsaft zu 100% aus der Frucht gewonnen. Nach der Filterung wird er abgefüllt oder für die spätere Abfüllung steril in Tanks zwischengelagert. Der Direktsaft kommt ganz ohne Zusatz von Wasser,
Zucker-, Farb- und Konservierungsstoffen aus. Eine Rückverdünnung aus Fruchtsaftkonzentrat mit Wasser ist daher nicht notwendig. Durch die äußerst schonende Wärmebehandlung und nur wenige Verarbeitungsstufen wird der Erhalt der wertvollen Inhaltsstoffe gewährleistet. Daher schmeckt der Direktsaft wie frisch gepresst.
2. Fruchtsaft
Dem ursprünglich gewonnenen Fruchtsaft wird Wasser entzogen und vor der Abfüllung wieder zugesetzt. Der Fruchtsaft besteht zu 100% aus dem Saft frischer Früchte. In punkto Qualität und Geschmack ist aus Fruchtsaft hergestellter Saft mit frisch gepresstem Saft vergleichbar. Die Herstellung wird in der Regel ohne Zucker- und Säurezusatz durchgeführt; falls doch, muss dies auf dem Etikett (Korrekturzuckerung) vermerkt werden. Auch Farb – und Konservierungsstoffe dürfen nicht enthalten sein.
3. Fruchtnektar
Manche Säfte (Sauerkirsche, Banane Maracuja etc.) würden aus 100% Fruchtsaft nicht schmecken, weil sie von Natur aus viel Fruchtsäure oder Fruchtfleisch enthalten. Fruchtnektar wird deshalb aus Fruchtsaft oder Fruchtmark unter Zugabe von Zucker und Wasser hergestellt. Dabei liegt der Mindestfruchtgehalt in Abhängigkeit der Fruchtart zwischen 25% und 50%. Zucker darf nur bis zu 20% zugesetzt werden und Farb- und Konservierungsstoffe dürfen nicht enthalten sein. Bei Diät-Nektaren wird der zugesetzte Zucker von Süßstoffen ersetzt.
4. Fruchtsaftgetränk
Fruchtsaftgetränke sind Erfrischungsgetränke mit Fruchtsaft, die mit Zucker oder Süßstoff gesüßt werden. Der Mindestfruchtgehalt muss auf dem Etikett vermerkt sein und beträgt bei Produkten aus Kernobst 30%, bei anderen Früchten oder Fruchtmischungen 10%. Fruchtsaftnektare enhalten Fruchtsaft, Trinkwasser, natürliche Fruchtaromen, Zucker und gegebenenfalls Genusssäuren.
5. Fruchtsaftschorle
Fruchtsaftschorlen setzen sich aus Fruchtsaft und Mineralwasser zusammen. Der Ausgangspunkt Fruchtsaft unterliegt dabei denselben Bestimmungen wie ein 100%iger Fruchtsaft.